Ergotherapeut/in
Ergotherapeuten und therapeutinnen beraten und behandeln Personen, die durch eine Erkrankung oder eine Behinderung in ihrer Selbstständigkeit beeinträchtigt sind. Auch Kinder und ältere Menschen, die beispielsweise motorische Schwierigkeiten aufweisen, zählen zu ihren Patienten.
Aufgaben
Nach einem individuell erstellten Behandlungsplan üben sie mit den Patienten je nach Bedarf zum Beispiel grundlegende Fertigkeiten wie Essen, Waschen, Ankleiden, Schreiben oder Einkaufen. Bei anderen Patienten trainieren sie die Grob- und Feinmotorik oder die Orientierungs- und Konzentrationsfähigkeit, darüber hinaus den Umgang mit Hilfsmitteln und Prothesen. Ergotherapeuten und therapeutinnen geben Anregungen und Anleitungen zur Gestaltung des Arbeitsplatzes, zur Arbeit im Haushalt oder zur Planung des Tagesablaufs. Durch die Therapie streben sie an, den Patienten ein möglichst selbstständiges Leben bzw. eine Teilnahme am Arbeitsleben zu ermöglichen. Ergotherapeuten und therapeutinnen arbeiten hauptsächlich in Krankenhäusern und in Rehabilitationskliniken, in speziellen Praxen für Ergotherapie, in Altenheimen sowie Tages- oder Wohnheimen für Menschen mit Behinderung. Außerdem sind sie in pädagogischen Einrichtungen wie Sonderschulen und Frühförderzentren tätig.
Anforderungen
Verantwortungsbewusstsein und Einfühlungsvermögen sind unabdingbar: Ergotherapeuten und therapeutinnen müssen sorgfältig arbeiten, um die Therapie zu optimieren und gesundheitliche Schäden ihrer Patienten zu vermeiden. Interesse an den Fächern Biologie sowie Werken und Technik sollte vorhanden sein: Gute Kenntnisse in Biologie sind nützlich, weil es in der Ausbildung auch um den Aufbau und die Anatomie des menschlichen Körpers geht. Bei der Therapie wenden angehende Ergotherapeuten und therapeutinnen außerdem handwerkliche und gestalterische Techniken an. Weiterhin vorteilhaft sind Kenntnisse in Fächern wie Musik, Kunst oder Darstellendes Spiel, weil Tanz, Musik und gestalterische Betätigungen Bestandteil der Therapieformen sind.
Ausbildung
Für die Ausbildung wird in der Regel ein mittlerer Bildungsabschluss vorausgesetzt. Auch wer über einen Hauptschulabschluss verfügt und eine mindestens zweijährige Berufsausbildung absolviert hat, kann zur Ausbildung zugelassen werden. Die dreijährige schulische Ausbildung kann an Berufsfachschulen und Fachkliniken beziehungsweise in Praxen erlernt werden.