Sozialversicherungsfachangestellte/r
Sozialversicherungsfachangestellte bearbeiten versicherungsrechtliche Angelegenheiten und klären Versicherungsverhältnisse im Bereich der Sozialversicherung.
Aufgaben
Sozialversicherungsangestellte arbeiten bei den Trägern der Sozialversicherung. Das sind zum Beispiel Krankenkassen, Berufsgenossenschaften, also die gesetzliche Unfallversicherung, aber auch die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte oder die Knappschaftsversicherung für alle Beschäftigten im Bergbau. Die Tätigkeit bei den verschiedenen Trägern erfordert viel Spezialwissen. Sozialversicherungsfachangestellte werden daher in einer der fünf Fachrichtungen ausgebildet:
- Allgemeine Krankenversicherung
- Gesetzliche Rentenversicherung
- Gesetzliche Unfallversicherung
- Knappschaftliche Sozialversicherung
- Landwirtschaftliche Sozialversicherung
Anforderungen
Sorgfalt ist zum Beispiel beim genauen Prüfen der Anspruchsvoraussetzungen und Berechnen der Leistungen nötig. Aufgrund des Datenschutzes und beim Umgang mit persönlichen Informationen der Versicherten ist Verschwiegenheit Pflicht. Kommunikationsfähigkeit und Kontaktbereitschaft sind zudem beim Beraten von Kunden über Versicherungsangebote und leistungen unabdingbar. Sozialversicherungsfachangestellte erstellen häufig Überschlagsrechnungen oder berechnen Versicherungsbeiträge. Dafür sind Mathematikkenntnisse erforderlich. Wenn sie Geschäftsbriefe verfassen und anderen Schriftverkehr erledigen, sollten sie Sicherheit in Rechtschreibung, Satzbau und Ausdruck mitbringen. Gute Kenntnisse in Deutsch sind daher wichtig.
Ausbildung
Während der beiden ersten Ausbildungsjahre erwerben die Auszubildenden aller Fachrichtungen die gleichen Fertigkeiten und Kenntnisse. Im dritten Ausbildungsjahr erfolgt die Vertiefung des Wissens in der jeweiligen Fachrichtung. Die Ausbildung erfolgt dual im Betrieb und der Berufsschule.